Pflegegrad

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss dauerhaft sein. Das bedeutet, sie muss voraussichtlich mindestens sechs Monate vorliegen.

Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit. Es gibt die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Beeinträchtigung.

Um festzustellen, wie selbständig eine Person ist, wird im Rahmen der Begutachtung ein Blick auf folgende Lebensbereiche geworfen:

Diese Fragen sind Beispiele, entscheidend ist der Einzelfall.

Hinweis: Ob ein Kind als pflegebedürftig in eine Pflegegrad einzuordnen ist, hängt davon ab, wie viel mehr Hilfe es benötigt als ein gleichaltriges gesundes Kind.

Übergeordnete Lebenslage: Pflegeversicherung