Berufsbezeichnungen für Freiberufler

Bestimmte Berufsbezeichnungen der Katalogberufe sind durch gesetzliche Vorschriften geschützt. Diese Berufsbezeichnungen dürfen nur von Personen verwendet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen sind beispielsweise:

Übergeordnete Lebenslage: Freie Berufe mit Zulassungsvoraussetzungen