Verbote und Überwachung

Es ist unter anderem verboten,

Wenden Sie sich direkt an die Polizei, wenn Sie den Verdacht haben, dass eine strafbare Handlung vorliegt.

Für Verstöße gegen die Regelungen des Tierschutzgesetzes sind Strafen und Geldbußen vorgesehen:

Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Personen und Betriebe, die Tiere zu gewerblichen Zwecken halten, werden von Tierärzten und Tierärztinnen der Veterinärämter kontrolliert.

Eine große Hilfe für die Überwachung sind Meldungen von Personen, die Verstöße gegen das Tierschutzrecht beobachten.

Übergeordnete Lebenslage: Tierschutzrecht