Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

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Dienstleistungen
Übergeordnete Lebenslage: Ein Kind aus dem Ausland adoptieren