Begleitende Hilfen im Arbeitsleben

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben soll dazu führen, dass schwerbehinderte Menschen

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst neben finanziellen Leistungen an Arbeitgeber und behinderte Menschen sowie fachlicher Beratung auch die notwendige psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen durch Integrationsfachdienste. Das Integrationsamt soll auch darauf Einfluss nehmen, dass Ihre Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden.

Unabhängig davon, ob Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vorausgegangen sind, umfasst die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden.

Folgende beispielhafte Hilfen kommen in Betracht:

Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Leistungen an den Arbeitgeber

Beratung

Finanzielle Leistungen

Unterstützung des betrieblichen Integrationsteams

Die Schwerbehindertenvertretung, der Arbeitgeber und sein Inklusionsbeauftragterr und der Betriebsrat oder Personalrat werden unterstützt durch

Leistungen für freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen

Entsprechende Einrichtungen können als Träger eines Integrationsfachdienstes an der psychosozialen Betreuung von schwerbehinderten Menschen beteiligt werden und dafür finanzielle Leistungen erhalten.

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben beginnt in der Vorphase einer Einstellung und kann schwerbehinderte Menschen im gesamten Arbeitsleben begleiten. Zur Lösung schwieriger behinderungsspezifischer, technischer und organisatorischer Probleme bietet das Integrationsamt Fachdienste, zum Beispiel den Technischen Beratungsdienst und Integrationsfachdienste.

Die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben sind eine individuelle, auf die besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes angepasste Ergänzung der Leistungen der Rehabilitationsträger.

Übergeordnete Lebenslage: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen