Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland mitnehmen

Karte und eine Liste der Hauptzollämter

Sie können Waren innerhalb der Reisefreimengen abgabenfrei mitbringen.

Alkohol und alkoholhaltigen Getränken

Arzneimittel

Kraftstoffe

andere Waren

Allgemeine Voraussetzungen:

Überschreiten Sie die Reisefreimenge, müssen Sie die Waren bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden.

Gebiete mit Zoll-Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet, aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Auch hier gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten.

Waren aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie die Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht überschreiten. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

Gebiete mit steuerrechtlichen Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU.

Es gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

Übergeordnete Lebenslage: Zollvorschriften bei der Rückkehr