Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist:

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

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Verfahrensablauf

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

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Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

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Frist/Dauer

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

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Bearbeitungsdauer

Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort

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Kosten/Leistung

Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.

In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

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Rechtsbehelf

Keiner

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Sonstiges

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

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Vertiefende Informationen

Keine

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Zugehörigkeit zu