Staatsangehörigkeitsausweis

Die deutsche Staatsbürgerschaft wird erworben durch Geburt oder Einbürgerung.
Durch Geburt erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
beide Eltern Deutsche sind oder nur ein Elternteil die deutsche und der andere Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit hat.
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Verfahrensablauf

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. Einbürgerungsanträge können beim Einwohnermeldeamt und den Ortschaftsverwaltungen gestellt werden.

Die Anträge werden dann an das Landratsamt Rottweil als zuständige Behörde weitergeleitet. Weitere Infos unter www.landkreis-rottweil.de.

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