Elterngeld beantragen

Sie sind nach der Geburt für Ihr Kind da? Dafür unterbrechen Sie Ihren Beruf oder arbeiten nicht in Vollzeit. Ersetzen Sie einen Teil Ihres entfallenden Einkommens durch Elterngeld.

Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Davon profitieren beide Elternteile. Entscheiden Sie, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an. Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.

Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300 Euro Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150 Euro monatlich. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.

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zuständige Stelle

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)

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Voraussetzungen

Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:

Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.

Weitere Voraussetzungen:

Bitte stellen Sie den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes.

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Verfahrensablauf

Auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt, müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.

Sie können für jeden Elternteil einen separaten Antrag stellen. In diesem Fall muss jeder Elternteil den Antrag des anderen unterschreiben. Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Danach schickt sie Ihnen einen persönlichen Bescheid.

Das Elterngeld bekommen Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.

Beispiel: Ihr Kind ist am 15. geboren. Die Bundeskasse überweist das Geld also am 15. jedes Monats.

Bis das Geld auf Ihrem Konto ist, vergehen in der Regel 2 bis 3 Werktage.

Mit der ersten Zahlung überweist die Bundeskasse auch zurückliegende Monate.

Sie können den Termin für die Auszahlung nicht ändern. Eine Überweisung als Einmalbetrag ist nicht möglich.

Während Sie Elterngeld bekommen, müssen Sie der L-Bank Folgendes mitteilen:

Die L-Bank prüft dann Ihren Anspruch auf Elterngeld. Sie klärt, ob Sie zusätzliches Elterngeld oder weniger Elterngeld bekommen. Haben Sie zu viel Elterngeld bekommen, müssen Sie es zurückzahlen.

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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.

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Frist/Dauer

Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.

Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2022 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2022 bei der L-Bank.

Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.

Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.

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Kosten/Leistung

Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.

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Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage

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Sonstiges

Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.

Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:

Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.

Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300 Euro. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.

Steuerliche Behandlung

Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.

Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.

Hinweis zum Kinderzuschlag:

Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag.Ob Sie ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.

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Rechtsgrundlage

§§ 1 - 14 Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Elterngeld)

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Vertiefende Informationen