Hausgeburt dem Standesamt melden

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt anzeigen.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

das Standesamt des Geburtsortes

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Voraussetzungen

Es fand eine Hausgeburt statt und Sie

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Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Die Geburt wird dort beurkundet.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie, wenn die Namen des Kindes schon feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

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Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

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Frist/Dauer

innerhalb einer Woche nach der Geburt

Als Mutter müssen Sie die Geburt erst melden, wenn Sie dazu imstande sind.

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

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Kosten/Leistung

Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos.

Sie erhalten einmalig drei Geburtsurkunden. Damit können Sie beantragen:

Jede weitere Geburtsurkunde, beispielsweise für das Familienstammbuch oder für religiöse Zwecke, kostet 20,00 Euro.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu