Abmeldungen von Kraftfahrzeugen können beim Hauptamt und bei den Ortschaftsverwaltungen durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um vorübergehende Stilllegungen. Bei endgültiger Verschrottung eines Fahrzeugs ist außer dem Kfz-Brief und dem Kfz-Schein, ein Verwertungsnachweis des Schrotthändlers oder ein Verbleibsnachweis vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
7,40 Euro