Kraftfahrzeugabmeldung

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen können beim Hauptamt und bei den Ortschaftsverwaltungen durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um vorübergehende Stilllegungen. Bei endgültiger Verschrottung eines Fahrzeugs ist außer dem Kfz-Brief und dem Kfz-Schein, ein Verwertungsnachweis des Schrotthändlers oder ein Verbleibsnachweis vorzulegen.

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Mitarbeiter
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Teams
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Verfahrensablauf

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

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Kosten/Leistung

7,40 Euro

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Zugehörigkeit zu