Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Derzeit findet in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg ein Pilotierungsbetrieb zur elektronischen Wohnsitzanmeldung statt. Sie können Ihre neue Hauptwohnung hier unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten) auch online anmelden.

Als Hauptwohnung gilt:

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen
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Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck. Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung (Pilotbetrieb in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg):

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Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift in Ihren Ausweisdokumenten aktualisieren lassen.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung (Pilotbetrieb in den Gemeinden Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Oberndorf und Ladenburg):

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Frist/Dauer

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

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Bearbeitungsdauer

Online: Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa 5 Minuten.

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsbehelf

Klage

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Sonstiges

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigung der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG)

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Vertiefende Informationen

Die Pflicht, sich bei der Gemeinde anzumelden (Bundesinnenministerium)

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Zugehörigkeit zu