Plakatierungen

Das Anbringen bzw. Aufhängen von Plakaten entlang von Gemeindestraßen bedarf einer Genehmigung nach der geltenden Umweltschutzverordnung.

Es werden grundsätzlich nur für örtliche Veranstaltungen Genehmigungen erteilt.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Es genügt ein formloser Antrag, in dem die gewünschte Dauer der Plakatierung, die Anzahl der Plakate, der Anlass und die Straßen genannt werden müssen.
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Frist/Dauer
Mindestens eine Woche vor Plakatierungsbeginn.
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Kosten/Leistung
Es wird eine Grundgebühr in Höhe von 15 € (2 Plakate) erhoben. Jedes weitere Plakat kostet 2 €.
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Zugehörigkeit zu