Plakatierungen
Das Anbringen bzw. Aufhängen von Plakaten entlang von Gemeindestraßen bedarf einer Genehmigung nach der geltenden Umweltschutzverordnung.
Es werden grundsätzlich nur für örtliche Veranstaltungen Genehmigungen erteilt.
Es genügt ein formloser Antrag, in dem die gewünschte Dauer der Plakatierung, die Anzahl der Plakate, der Anlass und die Straßen genannt werden müssen.
Mindestens eine Woche vor Plakatierungsbeginn.
Es wird eine Grundgebühr in Höhe von 15 € (2 Plakate) erhoben. Jedes weitere Plakat kostet 2 €.