Wohnungsbauförderung

Das Land Baden-Württemberg stellt für die soziale Wohnraumförderung und für Energieeinsparmaßnahmen bei Altbauten Gelder zur Verfügung. Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen im einzelnen und die derzeit gültigen Zinssätze erhalten sie bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg in Karlsruhe
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Antragsformulare für Landeswohnungsbauprogramm und Broschüren zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie auf dem Rathaus.

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Frist/Dauer
Nach wie vor dürfen nur solche Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind, bzw. bei denen noch kein Kaufvertrag abgeschlossen ist.
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Zugehörigkeit zu