Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dient zum Nachweis, dass jemand in Zimmern ob Rottweil unter der angegebenen Adresse auch gemeldet ist. Beide ähneln einander. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält jedoch weitergehende Daten, wie z. B. Familienstand oder Konfession. Sie wird beispielsweise zur Vorlage bei Standesämtern zur Anmeldung der Eheschließung benötigt.
Die Antragstellung kann persönlich, mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, oder formlos schriftlich erfolgen. Bei schriftlicher Beantragung legen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe der anfallenden Gebühren bei. Bei persönlicher Antragstellung wird die Gebühr sofort fällig.
Die Gebühr beträgt pro Aufenthaltsbescheinigung 6 Euro.
Bescheinigungen für Rentenzwecke sowie das Arbeits- oder Sozialamt sind gebührenfrei. Bitte Formblatt oder Anforderung mitbringen.