Festbühne

Die gemeindeeigene Festbühne wird den örtlichen Vereinen und Vereinigungen sowie den ortsansässigen Firmen für Veranstaltungen auf Antrag zur Verfügung gestellt, sofern diese nicht bereits reserviert ist. Die Reservierung gilt erst als verbindlich zugesagt, wenn eine Bestätigung erteilt wurde.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf
Die Festbühne ist rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor dem vorgesehenen Überlassungstermin zu beantragen.
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Kosten/Leistung
Das Benutzungsentgelt gliedert sich auf als Entgelt für die Leistungen des Bauhofes und als Miete für die überlassenen Festbühne. Pro qm werden 0,75 Euro berechnet.
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Zugehörigkeit zu