Wohnung (Begriff)

Da Sie als Einwohner/in eine oder auch mehrere Wohnungen im Bundesgebiet bewohnen können, unterscheidet das Melderecht nach folgenden melderechtlichen Wohnungsarten (Wohnungsstatus):

Die Meldebehörde entscheidet entsprechend dem Meldegesetz, welcher Wohnungsstatus im Einzelfall in das Melderegister einzutragen ist. Sind Sie mit der Statusbestimmung Ihrer Meldebehörde nicht einverstanden, besteht ein Berichtigungsanspruch, wenn Sie der Meinung sind, dass die gesetzlichen Regelungen falsch angewandt wurden.

Alleinige Wohnung:
Dieser Wohnungsstatus trifft dann zu, wenn Sie nur eine Wohnung innerhalb Deutschlands bewohnen.

Hauptwohnung:
Bewohnen Sie in mehreren deutschen Gemeinden/Städten Wohnungen, wird die Wohnung als Hauptwohnung bezeichnet, die Sie im Laufe eines Kalenderjahres bzw. eines Bezugszeitraums zeitlich überwiegend benutzen. Alle weiteren Wohnungen erhalten den Status einer Nebenwohnung.

Bei der Bestimmung der Hauptwohnung wird wie folgt unterschieden:

In Fällen, in denen sich die zeitlich überwiegend benutzte Wohnung nicht eindeutig bestimmen läßt oder nur geringe Unterschiede in den Benutzungszeiten gegeben sind, ist für die Bestimmung der Hauptwohnung ausschlaggebend, in welcher Gemeinde der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Statuswechsel der Wohnung:
Der Status einer Wohnung kann sich ändern, wenn

Die Änderung der Hauptwohnung müssen Sie der Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung mitteilen.

Nebenwohnung:
Nebenwohnungen sind alle Ihre weiteren Wohnungen innerhalb Deutschlands, die von der Meldebehörde nicht zur Hauptwohnung bestimmt wurden.

Wohnung im Ausland:
Haben Sie eine oder mehrere Wohnungen im Ausland, so sind diese nicht meldepflichtig und werden bei der Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnungen melderechtlich nicht beachtet.

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