Auskunft aus dem Melderegister (einfach)

Einfache Auskünfte über andere Personen aus dem Melderegister können schriftlich oder persönlich beantragt werden und sind gebührenpflichtig. Telefonische Auskünfte sind aus Datenschutzgründen nicht zulässig.


Die einfache Auskunft beinhaltet folgende Angaben über die betreffende Person:
- Familiennamen
- Vornamen
- akademische Grade
- Anschriften

^
Mitarbeiter
^
Teams
^
Formular & Online-Prozess
^
Verfahrensablauf

Bitte legen Sie bei schriftlicher Beantragung einer einfachen Auskunft die Gebühr in Höhe von 6,00 Euro in Form eines Verrechnungsschecks bei.

Bei persönlicher Antragstellung wird die Gebühr sofort fällig.

^
Kosten/Leistung
6,00 Euro
^
Zugehörigkeit zu