Vereinsförderung

Die Gemeinde stellt Hallen und sonstige Räume den Vereinen zum Probebetrieb und Einzelveranstaltungen zur Verfügung. Eine "Barförderung" in Form von sogenannten jährlichen Kulturbeiträgen erfolgt nicht.

Turnhalle Zimmern o.R.

Turnhalle Horgen

Turnhalle Flözlingen

Gymnastikhalle Stetten

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Mitarbeiter
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Teams
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Verfahrensablauf
Rechtzeitige Antragstellung auf Überlassung.
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Kosten/Leistung
Benutzungsgebühren nach den Benutzungsordnungen der einzelnen Einrichtungen.
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen