Standesamt

Die Standesämter beurkunden alle bedeutsamen Ereignisse im Leben eines Menschen, vom ersten Schrei als neuer Erdenbürger, über das "Ja-Wort" bei der Eheschließung, bis hin zum Tod. In den Geburten-, Heirats- und Sterberegistern werden alle Veränderungen vermerkt, Familienbücher angelegt und fortgeführt sowie Personenstandsurkunden ausgefertigt. Die nachstehenden Aufgaben werden in den Standesämtern wahrgenommen: Anlegung von Familienbüchern auf Antrag (z. B. bei einer Eheschließung im Ausland) Anmeldungen der Eheschließungen und Trauungen Ausstellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Beurkundung von Geburten Beurkundung von Sterbefällen Erklärungen zur Namensführung (wie z. B. Wiederannahme eines Geburtsnamens oder Erklärung zum Ehenamen) Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen
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Wo?
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Leitung
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen