Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

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Mitarbeiter
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Teams
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zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Meldebehörde ist

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Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

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Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.

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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

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Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 4 Wochen

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Kosten/Leistung

keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

Meldeverordnung Baden-Württemberg

Bundesdatenschutzgesetz - BDSG:

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Zugehörigkeit zu