An-, Ab- oder Ummeldung bei der Meldebehörde

Gemäß dem Meldegesetz für Baden-Württemberg muss jeder, der eine Wohnung bezieht sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.

Zur Anmeldung ist Ihr "persönliches Erscheinen" erforderlich.

Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes entfällt mit Außnahme der Abmeldung des Nebenwohnsitzes oder Abmeldung ins Ausland.

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Wohnortangaben geändert werden können.

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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Formular "Abmeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei Ihrer Meldestelle)
- Ihren Personalausweis oder Reisepass.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Formular "Anmeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei Ihrer Meldestelle),
- die Abmeldebestätigung Ihres bisherigen Wohnsitzes (entfällt bei Anmeldung mit
Nebenwohnsitz),
- Personalausweis, Pass und Kinderausweis aller anzumeldenden Personen
- sonstige zum Nachweis der Angaben erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Promotionsurkunde.

Für die Ummeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Formular "Ummeldung bei der Meldebehörde" (erhalten Sie bei Ihrer Meldestelle)
- Ihren Personalausweis.

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Frist/Dauer

Gemäß dem Meldegesetz für Baden-Württemberg muss jeder, der eine Wohnung bezieht oder auszieht, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde an- bzw. abmelden.

Die Bearbeitung einer An-, Ab- oder Ummeldung erfolgt in der Regel sofort. Von Ihrer Meldestelle erhalten Sie eine kostenlose Bestätigung.

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Kosten/Leistung
An-, Ab- und Ummeldung sind gebührenfrei.
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Zugehörigkeit zu
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