Namensrechtliche Erklärungen

Das deutsche Namensrecht ist grundsätzlich über die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es beinhaltet Möglichkeiten der Namensgestaltung und Namensführung z. B. im Rahmen der Geburtsbeurkundung, Namenserteilung, Eheschließung oder Eheauflösung. Diese zivilrechtlichen Regelungen sind teilweise bindend und im Nachhinein nicht mehr veränderbar. Liegt ein wichtiger Grund vor, besteht jedoch die Möglichkeit durch öffentlich-rechtliche Namensänderung, einen anderen als den zivilrechtlich vorgesehenen Namen rechtmäßig führen zu dürfen. Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Namensänderung eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung vorliegende unverhältnismäßige Belastung des Betreffenden beseitigt werden kann. Abzuwägen sind dabei die Interessen des Antragstellers mit den Interessen der Allgemeinheit. Die Namensänderung ist beim Landratsamt Rottweil zu beantragen.
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Mitarbeiter
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Frist/Dauer


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Kosten/Leistung

Die Kosten für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung sind je nach Lage des Falles sehr unterschiedlich.

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Zugehörigkeit zu