Einzugsermächtigung

Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Gemeinde bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.

Vorteile sind, dass

für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt

Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen

Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird.

Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil

die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie die Belastung widersprechen

die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.

^
Mitarbeiter
^
Verfahrensablauf
Antragstellung kann schriftlich oder persönlich erfolgen
^
Zugehörigkeit zu