Verkauf von Flächenlosen und Brennholz

Die Nachfrage nach Brennholz hat in den letzten Jahren immens zugenommen. Der Bedarf an Brennholz steigt kontinuierlich. Eine nachvollziehbare Vergabe des Brennholzes, die darüber hinaus auch den Erfordernissen des Handelsrechts gerecht wird, ist für die Forstbetriebe eine große logistische und organisatorische Aufgabe. In der Konsequenz muss deshalb die Brennholvermarktung neu ausgerichtet werden.
Das hat zur Folge, dass ab 1. März 2015 die Brennholz- und Flächenlosbestellung  nur noch über ein schriftliches Bestellformular möglich sein wird. Die Bestellformulare sind im Rathaus, auf den Ortschaftsverwaltungen und in der Dienststelle des Försters erhältlich. Darüber hinaus können die Formulare auch online herunter geladen werden.
Auf den Bestellformularen ist neben der Bestellmenge auch anzugeben, ob ein Motorsägenlehrgang gemacht wurde.
Die Zuteilung findet wie gewohnt über den zuständigen Revierleiter statt. Generell besteht kein Anspruch auf die bestellte Menge. Mit der neuen Form der Bestellung werden auch neue einheitliche AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingeführt, welche bei den Bestellformularen ausliegen ebenso wie das weiterhin gültige  Merkblatt zur pfleglichen und sicheren Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz.
Ihre Bestellungen können Sie auf dem Rathaus und den Ortsverwaltungen abgeben oder per Post, per Fax oder per e-mail direkt an das Forstrevier senden.
^
Mitarbeiter
^
Formulare & Online-Prozesse